7. Das planungsrechtliche Instrumentarium stärker nutzen.

 

Das planungsrechtliche Instrumentarium birgt nach wie vor erhebliche Potenziale zur Erhaltung und Entwicklung des Grüns in der Stadt - ganz besonders im Baumschutz bei Bauvorhaben. Festsetzungen von Baumpflanzungen Baugenehmigungen und in Bauplänen stehen oft nur auf dem Papier und werden in der Praxis kaum überprüft.

 

Kabelverlegungen schädigen häufig den Wurzelraum alter Bäume. Im Verwaltungshandeln können mehr Informationen, Schulung und Vorort-Kontrolle genauso wie eine engere Verzahnung von Bau- und Umweltbehörde helfen.

 

Einen weiteren Ansatz können rechtliche Vereinfachungen darstellen – wie die Verlagerung der Pflanzpflicht durch eine obligatorische Ablöse, die der Grünentwicklung im Stadtteil zu Gute kommt. Der Baumschutz könnte so von einer reagierenden Instanz zu einem auf der Ebene der Bauleitplanung strategisch für Stadtquartiere wirkenden Erhaltungs- und Entwicklungsinstrument mit finanzieller Eigenausstattung werden.

Das Bündnis für eine lebenswerte Stadt

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